Steuererklärung für US-Unternehmen: Deadline „17. März“!

Steuererklärung für US-Unternehmen: Deadline „17. März“!

Steuererklärungen auszufüllen, gehört für die meisten Unternehmer wohl eher nicht zu ihren Lieblingsaufgaben. Dennoch ist man gut damit beraten, sich rechtzeitig um alle Aufgaben rund um zu zahlende Steuern zu kümmern. Das gilt in den USA ebenso wie in Deutschland. Deutsche Unternehmer mit einer US-Kapitalgesellschaft sollten sich deshalb den 15. und in diesem Jahr den 17. März merken. Verwirrend? Entwirren wir die Sache. Der 15. März ist normalerweise die Deadline für die Steuererklärung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften. Da der 15. März 2014 allerdings ein Samstag ist, verlängert sich die Frist in diesem Jahr bis zum 17. März.

Spätestens am 17. März sollte man seine Unternehmenssteuer-Erklärung jedoch abgeben, falls das eigene Unternehmen eine abzugeben hat. Ansonsten drohen Strafen der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde IRS (Internal Revenue Service). Darauf weist aktuell Max Karagoz hin, der Geschäftsführer des Unternehmens ALTON, das deutschsprachige Unternehmer bei der Gründung von Unternehmen mit den US-Rechtsformen LLC (Limited Liability Company) und Corporation unterstützt. Gibt es noch mehr zum Thema zu sagen? Ja. Tauchen wir also ein bisschen in die Welt der US-amerikanischen Steuerformulare ein. Aber keine Bange: Wir tauchen nicht allzu lange. Die langen Tauchgänge können Sie getrost den Profis aus der Branche der Steuerberater überlassen. Hören wir da einen Seufzer der Erleichterung?

Der 17. März ist nicht für alle US-Unternehmen wichtig

Unternehmer mit US-Kapitalgesellschaften merken sich bitte die Zahl „1120“. In der Regel ist es nämlich das Formular „1120“, das in den USA zur Berechnung der Steuern auf Unternehmensebene ausgefüllt werden muss. Zu den Unternehmen, für die dieses Formular relevant ist, gehören die Corporation sowie die als Kapitalgesellschaft eingestufte LLC. Die Betonung liegt allerdings auf „als Kapitalgesellschaft eingestuft“. Eine LLC kann in den USA nämlich auch als Personengesellschaft eingetragen sein. Dann fallen auf Unternehmensebene keine Steuern an. Unternehmer mit solch einer LLC müssen sich den 17. März daher NICHT als wichtiges Datum merken. Notieren sollten sie sich dagegen sehr wohl den 15. April: Dann werden in den USA die Einkommenssteuer-Erklärungen für Personen fällig.

Neben dem Formular 1120 müssen Unternehmer mit US-Kapitalgesellschaften teils weitere Formulare ausfüllen: Zu ihnen kann beispielsweise das Formular 5472 gehören. Es ist einerseits für jedes in den USA agierende ausländische Unternehmen wichtig sowie andererseits auch für eine US-Corporation, an der ausländische Unternehmer zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind. Mit dem Formular 5472 erhält der IRS beispielsweise Informationen, ob es zwischen der US-Firma und einem ausländischen Gesellschafter bestimmte finanzielle Transaktionen wie eine Gewinnausschüttung oder Lizenzzahlungen gegeben hat.

Verlängerung der Frist ist möglich

Bisweilen lässt sich der Termin „Mitte März“ für die Unternehmenssteuer-Erklärung nur schlecht oder gar nicht halten. Das ist nicht unbedingt ein Drama. Unternehmer können in solchen Fällen um eine automatische Fristverlängerung bitten. Das geschieht mit dem Formular 7004, das dann statt der Erklärung spätestens am 17. März 2014 an den IRS abgeschickt werden muss. Versäumt man die Fristen, hat das unter Umständen finanzielle Strafen zur Folge. Sie können beispielsweise verhängt werden, wenn man das Formular 5472 nicht oder zu spät oder aber mit falschen Angaben abgibt, sofern dieses Formular notwendig ist, um den Informationspflichten zu genügen. In solch einem Fall sind dann unter Umständen durchaus 10.000 US-Dollar Strafe fällig.

ALTON bietet ein Netzwerk aus guter Beratung

Die in diesem Artikel aufgeführten Informationen sind Basisinformationen zu steuerlichen Regelungen in den USA. Sie können und sollen keine qualifizierte Steuerberatung ersetzen. Das US-amerikanische Steuerrecht ist zwar nicht extrem kompliziert und keinesfalls so kompliziert, dass es angesichts vieler großer Chancen auf dem US-Markt abschreckend wirkt. Dennoch sollte man sich die Dienste qualifizierter US-amerikanischer Steuerberater sichern, um Steuerfristen einzuhalten und keinen erforderlichen Schritt bei Steuerpflichten zu versäumen, rät Max Karagoz, Geschäftsführer des Unternehmens ALTON.

ALTON hat seit seiner Gründung im Jahr 2005 ein Netzwerk aus exzellenten Steuerberatern und Juristen in den USA aufgebaut und kann seinen Kunden deshalb qualifizierte Hilfe in den Bereichen „US-Recht“ und „US-Steuerrecht“ vermitteln. ALTON selbst bietet seinen Kunden Dienste rund um die Formalitäten bei der Unternehmensgründung in den USA an. Für Kunden, die sich am Standort Florida niederlassen möchten, übernimmt das selbst in Miami und Wiesbaden ansässige ALTON-Team bei Bedarf weitere Dienstleistungen wie die Suche nach passenden Gewerbeimmobilien oder auch nach Wohnimmobilien für Mitarbeiter des neuen US-Unternehmens.

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